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Rückwirkende Unterhaltsenthebung wegen des geringen Studienerfolgs des Kindes

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/200Zak 2018, 111 Heft 6 v. 14.4.2018

ABGB: § 231

Ein Studium schiebt die Selbsterhaltungsfähigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes nur dann hinaus, wenn es zielstrebig betrieben wird. Maßstab ist die durchschnittliche Abschnitts- bzw Studiendauer. Dies bedeutet aber nicht, dass der Unterhaltsanspruch mangels Zielstrebigkeit nicht schon vor deren Ablauf entfallen kann.

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