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Voraussetzungen für die Erlassung eines Ausreiseverbots im Pflegschaftsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/78Zak 2018, 53 Heft 3 v. 20.2.2018

AußStrG: § 107 Abs 3

Maßnahmen des Pflegschaftsgerichts gem § 107 Abs 3 AußStrG zur Sicherung des Kindeswohls setzen keine Gefährdung des Kindes voraus und kommen nicht nur als ultima ratio in Betracht. Sie müssen aber erforderlich und verhältnismäßig sein.

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