vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Familienbeihilfe und vorläufiger Unterhalt

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/2Zak 2018, 4 Heft 1 v. 16.1.2018

Aufgrund des dritten und letzten Anhebungsschritts, der in BGBl I 2014/35 vorgesehen ist, hat sich die Familienbeihilfe mit 1. 1. 2018 um etwa 2 % erhöht. Gestiegen ist auch der Maximalbetrag für den vorläufigen Unterhalt gem § 382a EO, der an den altersabhängigen Grundbetrag der Familienbeihilfe anknüpft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte