vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Minderung des Schadenersatzes für entgangenen Unterhalt wegen Erbschaft?

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/721Zak 2018, 378 Heft 19 v. 7.11.2018

ABGB: § 1327

Vermögen, das der Unterhaltsberechtigte vom Verstorbenen im Erbweg erworben hat, ist nicht als Vorteil auf den Schadenersatzanspruch nach § 1327 ABGB für entgangenen Unterhalt anzurechnen. Eine Ausnahme gilt nur für laufende Einnahmen aus letztwilligen Zuwendungen, die schon bisher für den Unterhalt verwendet worden sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte