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Präklusivfrist für Ergänzung des Verschuldensausspruchs nach Scheidung im Ausland

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/710Zak 2018, 375 Heft 19 v. 7.11.2018

EheG: § 55, § 57, § 61 Abs 3, § 69 Abs 2 EheG

AußStrG: § 97

Eheauflösende ausländische Entscheidungen (hier: bosnisches Scheidungsurteil) sind in Österreich gem § 97 AußStrG automatisch anerkannt, wenn sie rechtskräftig sind und kein Anerkennungsverweigerungsgrund vorliegt. Über die Anerkennung ist inzident als Vorfrage zu entscheiden.

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