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Kein einstweiliger Unterhalt wegen Bescheinigung der Unterhaltsverwirkung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/709Zak 2018, 374 Heft 19 v. 7.11.2018

EO: § 382 Abs 1 Z 8 lit a

ABGB: § 94

Die materiell-rechtlichen Grundlagen des einstweiligen Unterhalts entsprechen jenen des zugrunde liegenden Unterhaltsanspruchs (hier: Ehegattenunterhalt).

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