vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wirksamkeit eines Umlaufbeschlusses erst nach Bekanntgabe des Ergebnisses

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/684Zak 2018, 357 Heft 18 v. 24.10.2018

WEG: § 18, § 24

ABGB: § 932

Wenn der Mangel einen Allgemeinteil betrifft und Gemeinschaftsinteressen gefährdet sind, setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger durch einen Wohnungseigentümer voraus, dass die Wahl des Gewährleistungsbehelfs durch einen wirksamen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft oder eine substituierende Entscheidung des Außerstreitgerichts genehmigt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte