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Aufklärungs- und Verkehrssicherungspflicht des Sportanlagenbetreibers

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/609Zak 2018, 317 Heft 16 v. 26.9.2018

ABGB: § 1295 Abs 1

Sowohl die Verkehrssicherungspflicht als auch die Aufklärungspflicht des Sportanlagenbetreibers beziehen sich auf die typischerweise mit der Nutzung der Anlage verbundenen Gefahren, nicht aber auf Gefahren jedes denkbaren Fehlgebrauchs.

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