ABGB: § 1295 Abs 1
Die Verkehrssicherungspflichten des Spielplatzbetreibers hinsichtlich der Spielgeräte bestehen auch gegenüber erwachsenen Benützern, wenn eine Benützung durch Erwachsene vorgesehen und zulässig ist.
ABGB: § 1295 Abs 1
Die Verkehrssicherungspflichten des Spielplatzbetreibers hinsichtlich der Spielgeräte bestehen auch gegenüber erwachsenen Benützern, wenn eine Benützung durch Erwachsene vorgesehen und zulässig ist.