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Keine Grunddienstbarkeit zugunsten eines Miteigentumsanteils

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/432Zak 2018, 233 Heft 12 v. 25.7.2018

ABGB: § 473, § 485, § 825

Eine Grunddienstbarkeit kann nicht zugunsten eines schlichten Miteigentumsanteils begründet werden. Daher können zwei Miteigentümer nicht wechselseitige Grunddienstbarkeiten jeweils zugunsten des einen und zulasten des anderen Miteigentumsanteils vereinbaren und verbüchern lassen.

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