vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Berücksichtigung der vom Unfallgegner ausgelösten außergewöhnlichen Betriebsgefahr beim Schadensausgleich

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/314Zak 2017, 179 Heft 9 v. 30.5.2017

EKHG: § 11

Die außergewöhnliche Betriebsgefahr des Geschädigten- wie des Schädigerfahrzeugs bleibt beim Schadensausgleich nach § 11 EKHG außer Betracht, wenn sie der jeweilige Unfallgegner durch ein - wenn auch schuldloses - verkehrswidriges Verhalten selbst verursacht hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte