MRG: § 30 Abs 2 Z 12, § 33
Der besondere Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 12 MRG bei Untermietverhältnissen (Verletzung wichtiger Interessen) steht dem Untervermieter auch im Fall einer Geschäftsraumuntermiete zur Verfügung.
MRG: § 30 Abs 2 Z 12, § 33
Der besondere Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 12 MRG bei Untermietverhältnissen (Verletzung wichtiger Interessen) steht dem Untervermieter auch im Fall einer Geschäftsraumuntermiete zur Verfügung.