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Keine Aufhebung des Mietvertrags wegen Herstellung von Suchtmittel durch den Mieter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/309Zak 2017, 177 Heft 9 v. 30.5.2017

ABGB: § 1118

Dass der Mieter in der Mietwohnung einmalig 4 g Suchtmittel zum persönlichen Gebrauch hergestellt hat, kann die Aufhebung des Mietverhältnisses durch den Vermieter gem § 1118 ABGB wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs nicht rechtfertigen.

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