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Anwendung des Heimaufenthaltsrechts während des Krankenhausaufenthalts einer privat gepflegten Person

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/302Zak 2017, 174 Heft 9 v. 30.5.2017

HeimAufG: § 2 Abs 1, §§ 3, 7 Abs 2

Eine Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung der ständigen Betreuung und Pflege bedarf, fällt während eines vorübergehenden Krankenhausaufenthalts in den Anwendungsbereich des Heimaufenthaltsrechts, auch wenn sie zuvor nicht in einem Heim, sondern in privater Pflege betreut worden ist.

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