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Zustellung von Beschlüssen an den Betroffenen im Sachwalterbetreuungsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/300Zak 2017, 173 Heft 9 v. 30.5.2017

AußStrG: §§ 45, 132

ABGB: § 271

Der Beschluss auf Bestellung eines Kollisionskurators muss nicht nur dem Sachwalter, sondern auch dem Betroffenen selbst zugestellt werden. Diesem steht ein eigenes Rekursrecht zu.

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