Das Rücktrittsrecht des Verbrauchers von einem Vorauszahlungskauf nach § 27 KSchG ist nach Ansicht des OGH (1 Ob 190/16x) im Fall eines endfälligen Fremdwährungskredits weder direkt noch analog heranziehbar.
Das Rücktrittsrecht des Verbrauchers von einem Vorauszahlungskauf nach § 27 KSchG ist nach Ansicht des OGH (1 Ob 190/16x) im Fall eines endfälligen Fremdwährungskredits weder direkt noch analog heranziehbar.