EO: § 35 Abs 3
Auch der Beklagte im Oppositionsprozess unterliegt der Eventualmaxime.
Die Auffassung, dass das nachträgliche Anbot eines schon früher bekannten Beweises gegen die Eventualmaxime verstößt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).
EO: § 35 Abs 3
Auch der Beklagte im Oppositionsprozess unterliegt der Eventualmaxime.
Die Auffassung, dass das nachträgliche Anbot eines schon früher bekannten Beweises gegen die Eventualmaxime verstößt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).