ZPO: § 528b
VfGG: § 62a Abs 6
Sobald das Rekurs- oder Berufungsgericht durch Mitteilung des VfGH davon Kenntnis erlangt, dass eine Partei aus Anlass des Rechtsmittels einen Parteiantrag auf Normenkontrolle gestellt hat, hat es das Rechtsmittelverfahren zu unterbrechen.