EKHG: §§ 1, 6
Wenn ein Skidoo bzw Motorschlitten, der eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h erreichen kann, auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr iSd StVO verwendet wird, trifft den Halter die Gefährdungshaftung nach dem EKHG. Als Straße ist auch ein Güterweg zu qualifizieren, der im Winter als Ski- und Wanderroute verwendet wird.