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Mitwirkungspflicht an der Feststellung der Abstammung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/220Zak 2017, 131 Heft 7 v. 2.5.2017

AußStrG: § 85 Abs 3

ABGB: § 150

Wenn dies erforderlich ist, um die Vaterschaft eines bereits verstorbenen Mannes festzustellen oder auszuschließen, können dessen Kinder im Abstammungsverfahren gem § 85 Abs 3 AußStrG gegen ihren Willen gezwungen werden, an einem DNA-Test mitzuwirken.

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