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Keine Ordnungsstrafe wegen Vorlage eines Sachverständigengutachtens zur Demenz des Gegners

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/205Zak 2017, 119 Heft 6 v. 11.4.2017

ZPO: § 86

Die Verhängung einer Ordnungsstrafe nach § 86 ZPO gegen eine Partei aufgrund beleidigender Äußerungen in einem Schriftsatz, der von ihrem Anwalt verfasst wurde, setzt voraus, dass die Partei die Formulierungen beauftragt oder genehmigt hat.

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