vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leistungsverweigerung bis zur Mängelbehebung über Abruf der Haftrücklassgarantie

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/193Zak 2017, 114 Heft 6 v. 11.4.2017

ABGB: §§ 880a, 932, 1052

KSchG: § 6 Abs 1 Z 6

Eine Haftrücklassgarantie erhält dem Übernehmer sein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Mängelbehebung. Durch den Abruf der Garantie wird er so gestellt, als hätte er den betroffenen Teil des Entgelts noch nicht an den Übergeber bezahlt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte