ABGB: §§ 364b, 1323
Auch im Rahmen nachbarrechtlicher Ersatzansprüche (hier: wegen Grundstücksvertiefung gem § 364b ABGB) kann der Geschädigte gem § 1323 ABGB primär Naturalrestitution verlangen. Auf Geldersatz für die eingetretene Wertminderung kann er nur dann verwiesen werden, wenn eine reale Wiederherstellung unmöglich oder wegen des hohen Aufwandes untunlich ist.