ABGB: § 364a
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB gegen den Eigentümer einer Liegenschaft mit einer behördlich genehmigten Anlage setzt voraus, dass zwischen der schädigenden Immission und der Verfügungsmacht des Liegenschaftseigentümers ein gewisser Sachzusammenhang besteht.