In BGBl II 2017/62 wurden die ab 1. 4. 2017 wirksamen Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des RichtWG kundgemacht. Die Erhöhung gegenüber den bisher geltenden Werten beträgt ca 3,5 %.
In BGBl II 2017/62 wurden die ab 1. 4. 2017 wirksamen Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des RichtWG kundgemacht. Die Erhöhung gegenüber den bisher geltenden Werten beträgt ca 3,5 %.