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Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte

GesetzgebungZak 2017/150Zak 2017, 92 Heft 5 v. 21.3.2017

In BGBl II 2017/62 wurden die ab 1. 4. 2017 wirksamen Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des RichtWG kundgemacht. Die Erhöhung gegenüber den bisher geltenden Werten beträgt ca 3,5 %.

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