ZPO: § 235 Abs 5
WEG: § 18 Abs 1
Die Berichtigung der Parteibezeichnung von Miteigentümern auf die tatsächlich legitimierte Eigentümergemeinschaft lässt die Rsp in besonders großzügiger Weise zu.
ZPO: § 235 Abs 5
WEG: § 18 Abs 1
Die Berichtigung der Parteibezeichnung von Miteigentümern auf die tatsächlich legitimierte Eigentümergemeinschaft lässt die Rsp in besonders großzügiger Weise zu.