ABGB: §§ 863, 871, 879 Abs 1, § 1096 Abs 1
ZPO: § 41
30 % Zinsminderung: Beeinträchtigungen des Ordinationsbetriebs in dem gemieteten Geschäftsobjekt durch Feuchtigkeitseintritte, Lärm sowie Hitze im Sommer wegen nicht funktionierender Jalousien. Betroffen war etwa ein Drittel der Geschäftsräumlichkeiten.