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Unmittelbare Zuleitung - Druck auf Grenzmauer durch aufgeschüttetes Erdreich

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/122Zak 2017, 74 Heft 4 v. 7.3.2017

ABGB: § 364 Abs 2

ZPO: § 235 Abs 4

Der Druck, den neu aufgeschüttetes Erdreich auf die Grenzmauer des Nachbarn ausübt, ist als unmittelbare Zuleitung zu qualifizieren, die ohne Rechtstitel jedenfalls unzulässig ist.

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