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Bedeutung der Rechtswahl nach der EuErbVO betreffend nachlassbezogene Rechtsgeschäfte

ThemaJochen Bauer, LL. M.Zak 2017/115Zak 2017, 64 Heft 4 v. 7.3.2017

Die EuErbVO ist mittlerweile seit über einem Jahr in Kraft. Der Beitrag untersucht die Bedeutung der Rechtswahl in diesem Zusammenhang.

1. Einleitung

Mittlerweile ist die am 4. 7. 2012 in Kraft getretene11Zur Entstehungsgeschichte ausführlich Frodl/Kieweler, Historische Entwicklung und Anwendungsbereich der Verordnung, in Rechberger/Zöchling-Jud, Die EU-Erbrechtsverordnung in Österreich (2015) 1, 7; Rechberger, Zur Entstehungsgeschichte und zur Bedeutung der EU-Erbrechtsverordnung, in Nowak/Fökehrer, EU-Justizagenda 2020 (2015) 3 ff. und für Todesfälle ab 17. 8. 2015 anwendbare EuErbVO22Verordnung (EU) 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. bereits über ein Jahr in Kraft und es empfiehlt sich, einen kritischen Blick auf die bisherigen praktischen Auswirkungen zu werfen.

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