Zu 7 Ob 115/16m = Zak 2016/512, 275: Die Anfechtung wegen Wuchers führt zur Gesamtnichtigkeit des Vertrags. Eine Teilnichtigkeit im Sinn der Anpassung des Wucherentgelts auf einen angemessenen Betrag kommt - außer bei Darlehens- und Kreditverträgen - nicht in Betracht.