Zu 1 Ob 170/16f = Zak 2016/803, 435: Im Aufteilungsverfahren ist eine prozessuale Aufrechnung gegen die Ausgleichszahlung ausgeschlossen.
Der Autor weist darauf hin, dass der Gegner seine Forderung nach rechtskräftiger Beendigung des Aufteilungsverfahrens aufrechnen kann und dies ein tauglicher Oppositionsgrund ist.