Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-154/15 , Gutiérrez Naranjo/Cajasur Banco ua ist es nicht mit der Klausel-RL 93/13/EWG vereinbar, die Wirkung der Feststellung, dass eine Klausel wegen Missbräuchlichkeit nichtig ist, in Bezug auf Rückforderungsansprüche zeitlich zu beschränken. Im Ausgangsfall hatte ein spanisches Gericht bestimmt, dass Zinsen, die aufgrund einer letztlich als missbräuchlich festgestellten Mindestverzinsungsklausel gezahlt worden sind, erst ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Feststellungsurteils zurückgezahlt werden müssen. Nach Ansicht des EuGH ist dieser Ausspruch wegen Verstoßes gegen das Unionsrecht unangewendet zu lassen.