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Kaufpreisforderung trotz Paypal-Käuferschutz

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/726Zak 2017, 423 Heft 22 v. 7.12.2017

Mit vertraglich nicht ausdrücklich geregelten Rechtsfolgen des PayPal-Käuferschutzes befasste sich der dt BGH in den Rs VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16. Seiner Ansicht nach hindert ein erfolgreicher Antrag des Käufers auf Käuferschutz den Verkäufer nicht daran, den Kaufpreis einzufordern. Zwar sei die Verabredung, den Kaufpreis über das Internet-Bezahlsystem PayPal zu begleichen, so zu verstehen, dass die Kaufpreisforderung erlischt, sobald der Kaufpreis auf dem PayPal-Konto des Verkäufers eingelangt ist. Zugleich werde jedoch konkludent die Nebenabrede getroffen, dass die Forderung wiederbegründet wird, wenn ein Käuferschutzantrag Erfolg hat und eine Rückbuchung erfolgt.

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