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Leitungsrecht nach TKG entsteht nicht ex lege, sondern durch Bescheid

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/710Zak 2017, 416 Heft 21 v. 24.11.2017

TKG: §§ 5, 6

Ein Leitungsrecht nach § 5 TKG an einer privaten Liegenschaft wird nach gefestigter Rsp nicht unmittelbar durch das Gesetz, sondern erst durch den rechtskräftigen Bescheid der Fernmeldebehörde begründet.

OGH 23. 10. 2017, 5 Ob 175/17x

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