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Verwertung eines Gutachtens aus einem anderen Verfahren im Außerstreitverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/24Zak 2017, 19 Heft 1 v. 18.1.2017

AußStrG: § 31

ABGB: § 231

Der Unmittelbarkeitsgrundsatz gilt im Außerstreitverfahren im Allgemeinen nicht.

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