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Keine Produkthaftung für mangelhafte Sicherung von Produkten auf der Transportpalette

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/23Zak 2017, 19 Heft 1 v. 18.1.2017

PHG: §§ 1, 4

Durch das Verpacken eines Produkts entsteht kein neues Endprodukt, wenn die Verpackung keinen Einfluss auf die Substanz hat und lediglich dem Produktvertrieb (Transport und Sicherstellung) dient.

Dass Waren (hier: Dämmstoffrollen) auf einer Transportpalette nur unzureichend mit Kunststofffolie fixiert wurden, löst keine Produkthaftung aus. Die Transporteinheit besteht aus mehreren Produkten (Waren, Palette und Folie), die selbst keinen Fehler aufweisen. Ein Gesamtprodukt mit dem Fehler der mangelhaften Transportsicherung ist durch die Zusammenfügung nicht entstanden, weil diese lediglich dem Produktvertrieb dient. Auch die Verpackung in Form der Kombination aus Palette und Folie kann nicht als Produkt qualifiziert werden.

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