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Ungerechtfertigter Abruf einer Haftrücklassgarantie - Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach drei Jahren

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/18Zak 2017, 16 Heft 1 v. 18.1.2017

ABGB: §§ 880a, 1431, 1478, 1486 Z 1

Wenn die Bankgarantie zu Unrecht abgerufen worden ist, steht dem Garantieauftraggeber eine Leistungskondiktion analog § 1431 ABGB gegen den Leistungsempfänger zu.

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