ABGB: §§ 880a, 1431, 1478, 1486 Z 1
Wenn die Bankgarantie zu Unrecht abgerufen worden ist, steht dem Garantieauftraggeber eine Leistungskondiktion analog § 1431 ABGB gegen den Leistungsempfänger zu.
ABGB: §§ 880a, 1431, 1478, 1486 Z 1
Wenn die Bankgarantie zu Unrecht abgerufen worden ist, steht dem Garantieauftraggeber eine Leistungskondiktion analog § 1431 ABGB gegen den Leistungsempfänger zu.