Grundsätzlich kann jede volljährige geschäftsfähige Person als Schiedsrichter nominiert werden. Einzige zu erfüllende Kriterien sind Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie etwaige von den Parteien vereinbarte Anforderungen. Welche Möglichkeiten und Grenzen im Zusammenhang mit der Parteienvereinbarung bestehen, soll nachfolgend überblicksmäßig herausgearbeitet werden.