1. Warum soll man sich überhaupt mit der Umsatzsteuer beschäftigen?
Sie werden sich vielleicht wundern, warum die Zak diesmal einen profanen "Steuerrechtler" und dazu noch jemanden von der Umsatzsteuer in ihrer Zeitschrift veröffentlichen lässt. Nun, das ist schnell erklärt: Der OGH1 hatte kürzlich ua judiziert, dass "es vorauszusetzen sei, dass ein Rechtsanwalt Grundlagen des Umsatzsteuerrechts kennt oder zumindest weiß, dass beim Verkauf einer Liegenschaft steuerliche Aspekte zu beachten sind". Die Haftung des beklagten Rechtsanwalts infolge Unterlassung jeglicher umsatzsteuerrechtlicher Aufklärung in diesem Fall wurde bejaht. Im folgenden Artikel soll ein Überblick verschafft werden, der die umsatzsteuerlichen Belange bei Vertragserrichtungen (insb bei Immobilien) erläutert und auf mögliche Fallen hinweist.2