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Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens eines geistig behinderten Mieters

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/612Zak 2017, 356 Heft 18 v. 10.10.2017

MRG: § 30 Abs 2 Z 3

Die Kündigung des Mietvertrags wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG) setzt kein Verschulden des Mieters voraus. Im Fall eines geistig behinderten Mieters muss jedoch eine Interessenabwägung vorgenommen werden, in deren Rahmen ein weniger strenger Maßstab an sein Verhalten anzulegen ist.

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