vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Mietzinsanhebung nach Tod des Mehrheitsgesellschafters in einem Familienunternehmen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/610Zak 2017, 356 Heft 18 v. 10.10.2017

MRG: § 12a Abs 3

Ob dem Vermieter nach Änderungen in der Mietergesellschaft ein Mietzinsanhebungsrecht gem § 12a Abs 3 MRG zusteht, ist nach der Machtwechseltheorie zu prüfen.

In der Mieter-OG, die ein reines Familienunternehmen ist, übernahmen die Minderheitsgesellschafter, die schon bisher allein geschäftsführungs- und vertretungsbefugt waren, nach dem Tod des Mehrheitsgesellschafters dessen Anteile, wobei keiner von ihnen die Anteilsmehrheit erlangt hat. Die Auffassung, dass bei dieser Sachlage mangels Machtwechsels kein Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a Abs 3 MRG besteht, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte