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Verstoß gegen Mautpflicht in Ungarn - Zulässigkeit des Rechtswegs

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/387Zak 2017, 223 Heft 12 v. 11.7.2017

Die "Zusatzgebühr", die nach ungarischem Recht im Fall eines Verstoßes gegen die Mautpflicht auf ungarischen Autobahnen zu zahlen ist, ist nach Ansicht des LGZ Wien (64 R 13/17k) ein privatrechtlicher Entgelt- bzw Schadenersatzanspruch. Für die Klage gegen einen österreichischen Fahrzeughalter auf Zahlung der Gebühr und der Inkassokosten stehe daher der Rechtsweg offen.

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