Die "Zusatzgebühr", die nach ungarischem Recht im Fall eines Verstoßes gegen die Mautpflicht auf ungarischen Autobahnen zu zahlen ist, ist nach Ansicht des LGZ Wien (64 R 13/17k) ein privatrechtlicher Entgelt- bzw Schadenersatzanspruch. Für die Klage gegen einen österreichischen Fahrzeughalter auf Zahlung der Gebühr und der Inkassokosten stehe daher der Rechtsweg offen.