Der vorliegende Beitrag dient dazu, neuerlich zur Frage Position zu beziehen, ob eine "Zahlungsverpflichtung der kreditgebenden Bank an den Kreditnehmer"1 in Betracht kommt. Der OGH2 ist zum Ergebnis gelangt, dass der vom Kreditnehmer zu zahlende Sollzinssatz zwar bis auf 0 % sinken kann. Eine "umgekehrte" Zahlungsverpflichtung des Kreditgebers in Form von "Negativzinsen" besteht hingegen nicht.