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Urkundenvorlage in der Verhandlungstagsatzung in einfacher Ausfertigung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/374Zak 2017, 218 Heft 11 v. 27.6.2017

ZPO: § 81 Abs 1, §§ 297, 298 Abs 1, § 319

In der Verhandlungstagsatzung kann die Urkundenvorlage in einfacher Ausfertigung erfolgen. Eine zweifache Ausfertigung ist zwar im Anwaltsprozess aus Kollegialität üblich, aber nicht verpflichtend. Auch die zusätzliche Einbringung der vorgelegten Urkunden im ERV ist nicht vorgeschrieben.

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