HKÜ: Art 13
Das Rückführungshindernis Gefährdung des Kindeswohls (Art 13 HKÜ) ist eng auszulegen.
Die Weigerung des entführenden Elternteils, das Kind bei der Rückführung in den früheren Aufenthaltsstaat zu begleiten, kann kein Hindernis begründen, wenn die Rückkehr zumutbar erscheint.