Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG kommt es mit 1. 8. 2017 zu einer indexbedingten Erhöhung der Gerichtsgebühren um ca 5 %. Die neuen Gebührenbeträge, die in der kürzlich kundgemachten V BGBl II 2017/152 angeführt sind, gelten für Schriften und Amtshandlungen, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 31. 7. 2017 entsteht.