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Erhöhung der Gerichtsgebühren

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/350Zak 2017, 203 Heft 11 v. 27.6.2017

Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG kommt es mit 1. 8. 2017 zu einer indexbedingten Erhöhung der Gerichtsgebühren um ca 5 %. Die neuen Gebührenbeträge, die in der kürzlich kundgemachten V BGBl II 2017/152 angeführt sind, gelten für Schriften und Amtshandlungen, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 31. 7. 2017 entsteht.

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