Das Österreichische Institut für Familienforschung hat im Auftrag des BMJ die Auswirkungen des KindNamRÄG 2013 auf Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren in einem Beobachtungszeitraum von drei Jahren evaluiert. Der umfangreiche Endbericht wurde vor Kurzem dem Parlament vorgelegt (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00402/imfname_638517.pdf ). Er gelangt ua zum Schluss, dass Qualität und Nachhaltigkeit der Streitschlichtung, der gerichtlichen Verfahren und der Entscheidungen verbessert und die Kinder- und Jugendhilfeträger entlastet werden konnten. Eine Beschleunigung der Verfahren sei jedoch nicht feststellbar.