ABGB: §§ 1304, 1311
StVO: § 68 Abs 3a
Gem § 68 Abs 3a StVO darf sich ein Radfahrer einer ungeregelten Radfahrerüberfahrt nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern. Aufgrund eines Grö-
ABGB: §§ 1304, 1311
StVO: § 68 Abs 3a
Gem § 68 Abs 3a StVO darf sich ein Radfahrer einer ungeregelten Radfahrerüberfahrt nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern. Aufgrund eines Grö-