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Prüfung der Zusammensetzung individuell hergestellter Arzneimittel durch den Arzt

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/294Zak 2016, 157 Heft 8 v. 11.5.2016

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Ein Arzt handelt sorgfaltswidrig, wenn er vor der ersten Anwendung einer Arznei, die ein Apotheker auf seine Verschreibung hin hergestellt hat (magistrale Zubereitung), nicht anhand des Etiketts prüft, ob diese seinen Vorgaben entspricht. Dies gilt selbst dann, wenn er solche Arzneien regelmäßig von dem Apotheker herstellen lässt und noch nie Grund zur Beanstandung hatte.

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